Gesundheitstourismus: Wann lohnt sich eine Behandlung im Ausland?

Die Preise für medizinische Behandlungen steigen unaufhaltsam

– daher wird der Gesundheitstourismus für viele Deutsche immer attraktiver. Vom Augenlasern in Istanbul bis zum Zahnimplantat in Ungarn:

Im Vergleich zu Deutschland bieten viele Ärzte und Kliniken im europäischen Ausland deutlich günstigere Alternativen und noch dazu kürzere Wartezeiten.

Kein Wunder, dass Patienten ihren Urlaub häufig mit einer Auslandsbehandlung verbinden. Wer den Gesundheitstourismus in Erwägung zieht, sollte jedoch einiges beachten.

Gesundheitstourismus boomt

Seit 2004 haben Patienten das Recht auf freie Arztwahl innerhalb der EU. Die Vorteile dieser Regelung können sich schnell auf dem Konto bemerkbar machen. Denn Behandlungen im EU-Ausland sind häufig bis zur Hälfte billiger als in Deutschland.

Erste Bedingung beim Gesundheitstourismus: Man muss bereit sein, selbst aktiv zu werden, ein passendes Angebot zu finden und die Fahrt zu organisieren. Sehr beliebt sind dabei Kuren inklusive Massagen, Krankengymnastik sowie Wärme- und Kältebehandlungen. Sie lassen sich besonders gut mit einem entspannten Urlaub verbinden. Solche Behandlungen sind z. B. an der polnischen Ostsee oder in Tschechien rund 40% günstiger als in Deutschland.

Aber auch Ungarn, Spanien, die Türkei und Italien hat der Gesundheitstourismus bereits erreicht. Neben der Zahnmedizin werden dort vor allem Behandlungen des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes durchgeführt. Dazu kommen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Probleme mit dem Atmungssystem und Fälle für die plastische Chirurgie.

 

 

Wann die Kasse Gesundheitstourismus bezahlt

Wurde ein Patient im EU-Ausland behandelt, erhält er meist eine Privatrechnung. Diese muss er vorerst selbst begleichen. Die gesetzliche Krankenkasse zuhause prüft die Rechnung dann und erstattet zumindest einen Teil des Betrags. Damit es bei der anteiligen Kostenerstattung keine Probleme gibt, sollten alle Anwendungen und Maßnahmen genau aufgelistet werden. Es ist ratsam, vorher zu klären, welche Leistungen die Kasse bei dieser Form von Gesundheitstourismus wirklich übernimmt.

Für Kuren gilt zusätzlich, dass der Kurort anerkannt sein muss. Manche Krankenkassen in Deutschland kooperieren bereits mit ausländischen Kureinrichtungen, was die Anerkennung erleichtert. Das Angebot und die Qualität werden dort regelmäßig kontrolliert. Außerdem kümmern sich die Einrichtung und die Krankenkasse selbstständig um die Abwicklung der Abrechnung. Der Patient muss kein Geld vorstrecken.

Gesundheitstourismus: Ausnahmen bei Zahnersatz

Insbesondere im Bereich der Zahnmedizin müssen Patienten einen immer höheren Eigenanteil zahlen. Auch für Zahnersatz wie Kronen, Brücken, Implantate und Prothesen sind die Kosten beispielsweise in Osteuropa geringer.

Beim Gesundheitstourismus in dieser Sparte ist eine gute Planung noch entscheidender: Reisewillige brauchen im Voraus einen Heil- und Kostenplan, der in Deutschland erstellt werden muss. Das Gleiche fordert man anschließend vom Zahnarzt im Ausland, damit die Versicherung einen Vergleich anstellen kann.

Ohne eine Genehmigung der Kasse werden die Kosten später nicht übernommen. Auch in diesem Fall sollte man vorher bei der Krankenkasse nach Kooperationen mit ausländischen Zahnärzten fragen. So kann vieles erleichtert werden.

Komplikationen beim Gesundheitstourismus

Die geringeren Preise beim Gesundheitstourismus müssen nicht schlechtere Qualität bedeuten. Die medizinischen Standards im europäischen Ausland haben sich generell angeglichen. In Osteuropa kommt es beispielsweise zu den günstigeren Angeboten, da sowohl die Lebenshaltungskosten als auch die Löhne niedriger sind.

Trotzdem bleibt das Risiko, dass nach der Behandlung Komplikationen auftreten. Der ausländische Arzt haftet dann und übernimmt auch notwendige Nachbesserungen. Der Betroffene muss jedoch möglicherweise dafür wieder ins Ausland reisen oder einen deutschen Arzt extra bezahlen. Diesen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand sollte man im Voraus bedenken. Oder man entscheidet sich direkt für einen Arzt im Ausland, der einen Kooperationsvertrag mit einem deutschen Kollegen abgeschlossen hat. Die Nachsorge und mögliche Nachbesserungen verlaufen dann unkompliziert und kostenfrei in Deutschland.

Gesundheitstourismus: Klagen werden teuer

Ist man mit dem Ergebnis der Behandlung nicht zufrieden, kommt es unter Umständen zu Schwierigkeiten: Generell gilt das Recht des Landes, in dem die Behandlung durchgeführt wurde. Der betroffene Patient muss dann im Ausland vor Gericht ziehen, was umständlich und teuer werden kann. Es gibt jedoch auch Ärzte, die bei Gesundheitstourismus eine Geltung des deutschen Rechts und den deutschen Gerichtsstand mit sich vereinbaren lassen.

Quelle: www.ruv.de

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